Änderungen für Autofahrer 2015

Das neue Jahr ist angebrochen und damit treten auch viele neue Regelungen und Gesetze in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für Autofahrer haben wir hier zusammengefasst.

Automatisches Notrufsystem
Ende 2015 wird das automatische Notrufsystem eCall für alle Autohersteller zur Pflicht. Neue Automodelle müssen dann in Europa mit dem automatischen Notrufsystem ausgestattet werden. Das System ruft bei einem von Crash-Sensoren erkannten Unfall automatisch den Notruf und sendet wichtige Daten wie den Unfallort an die nächste Notrufzentrale. Zusätzlich kann eine Telefonverbindung zu den Insassen hergestellt werden. Das alles soll innerhalb von 25 bis 45 Sekunden passieren. Die Retter sollen so schneller und zuverlässiger helfen können.

Fahrzeug online abmelden
Seit heute können Fahrzeuge bequem über das Internet abgemeldet werden. Die Regelung gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die auch in diesem Jahr zugelassen wurden. Unter den neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen versteckt sich ein QR-Code, der frei gerubbelt werden kann. Alles Weitere wird auf der Webseite des Kraftfahrtbundesamtes oder den Seiten der Zulassungsbehörden der Länder erledigt. Die Daten müssen mit dem elektronischen Personalausweis bestätigt werden, eventuelle Gebühren können auch online bezahlt werden. Selbstverständlich kann man auch weiterhin zur Zulassungsbehörde gehen. Es ist geplant, dass ab 2016 auch die Zulassung online erledigt werden kann.

Vorteile für Elektroautos
Im Februar soll das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Kraft treten. Dieses sieht beispielsweise vor, Parkplätze an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zu reservieren, Parkgebühren zu vergünstigen oder das Befahren von Busspuren zu erlauben. Bis zum 31. Dezember 2015 sind Elektrofahrzeuge noch zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, ab Januar 2016 wird der Zeitraum auf fünf Jahre reduziert.

Kennzeichen bei Umzug behalten
Alte Autokennzeichen können nun auch nach einem Umzug behalten werden. Die „Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel“ wurde aufgehoben. So kann jeder selbst entscheiden, ob er sein altes Kennzeichen behalten, oder am neuen Wohnsitz ein neues zugeteilt bekommen will. Die Pflicht zur Ummeldung besteht weiterhin. Bei einer Neuzulassung muss das Kennzeichen des Wohnortes weiterhin übernommen werden.

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