Privates Carsharing erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Inzwischen werden bei dem deutschen Marktführer Autonetzer GmbH rund 4.000 Fahrzeuge von Privatpersonen angeboten. Die Zahl der Nutzer hat sich mit mehr als 30.000 zum Vorjahr verdoppelt. Doch nicht alle sind begeistert von der Idee, private Fahrzeuge mit seinen Nachbarn zu teilen.
Vor allem den klassischen Autovermietungen ist die neue Konkurrenz ein Dorn im Auge. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands (BAV) ist der Überzeugung, dass auch privat angebotene Fahrzeuge als sogenannte „Selbstfahrervermietfahrzeuge“ angemeldet werden müssen, genau wie es bei kommerziellen Autovermietungen derzeit der Fall ist. Dies hätte eine jährlich durchzuführende Hauptuntersuchung und hohe Versicherungskosten zur Folge. Um diese Frage zu klären, wurde jetzt der Rechtsweg bestritten und ein Gerichtsverfahren am Landgericht Berlin in Gang gesetzt.
Das Unternehmen Autonetzer kontert in einer offiziellen Stellungnahme, dass der BAV Angst vor der innovativen Konkurrenz habe und sich vor Innovationen scheut. Die Gründer hätten das Angebot mit Rechtsexperten und Versicherungen entwickelt und sind zuversichtlich, dass die Klage zurückgewiesen wird.
Selbstbewusst sieht man die Klage auch gleichzeitig auch als Chance. „Allein die Aufmerksamkeit des BAV beweist, dass privates Carsharing eine ernst zu nehmende Komponente zukünftiger Mobilität ist“, meinen die Autonetzer-Gründer und stellen die Frage: „Wie wenig ist man von der eigenen Dienstleistung und Qualität überzeugt, wenn man im privaten Carsharing eine solche Bedrohung sieht?“
In den kommenden Wochen wird sich zeigen, wer im Recht ist. Bis dahin gibt es vorerst keine Einschränkungen für Privatpersonen, die Ihr Auto vermieten möchten.