Bisher gibt es keine zufriedenstellende, rechtliche Lösung für das Problem von fehlenden Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum. Vor allem für erfolgreiche und wachsende Anbieter von stationsbasierten Carsharing-Angeboten kann dies zum Problem werden.
Der Bundesverband Carsharing e. V. (bcs) hat nun ein eigenes Rechtsgutachten veröffentlicht, das Wege aufzeigt, wie der Gesetzgeber Carsharing-Stellplätze ermöglichen kann. Der Verband setzt sich bereits seit 2004 für eine rechtssichere Lösung ein.
„Wir fordern die Bundesregierung, das Bundesverkehrsministerium und die Koalitionsparteien im Deutschen Bundestag auf, die im Gutachten aufgezeigten neuen Wege zu nutzen, damit wir endlich eine praxisgerechte Lösung bekommen, die die weitere Entwicklung des Carsharing auf der Infrastrukturebene unterstützt“, fasst Willi Loose, Geschäftsführer des bcs zusammen.
Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass man durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) den Weg für Neuregelungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eröffnen könnte. Dadurch wären in Zukunft zuordenbare und gegen Fremdparker geschützte Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum möglich.
Das vollständige Rechtsgutachten umfasst 28 Seiten und steht ab sofort zum Download zur Verfügung: Rechtsgutachten Guber Scherer Endversion 18.11.2013.pdf
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