Der weltweit größte Carsharing-Anbieter car2go hat heute seine Kunden über eine Optimierung der Geschäftsgebiete und Änderungen der AGB informiert. Die Änderungen treten zum 17. August 2015 in Kraft.
Bei den Geschäftsgebieten werden Bereiche mit geringer Auslastung entfernt, um die Verfügbarkeit im übrigen Gebiet zu erhöhen. Damit sollen vor allem mehr Fahrzeuge in Bereichen mit hoher Nachfrage zur Verfügung stehen. So möchte car2go nach eigenen Angaben den Kunden einen verbesserten Service bieten und die Nachfrage nach car2go optimal befriedigen. Betroffen sind die Gebiete Berlin, Hamburg, München, Wien sowie das Rheinland. Die jeweils neuen Geschäftsgebietskarten gibt es auf der Webseite www.car2go.com unter dem Reiter „Geschäftsgebiet“ der jeweiligen Stadtseite.
Zudem wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen in vielen Punkten überarbeitet. Freiminuten werden in Zukunft dem privaten Standard Bezahlprofil gutgeschrieben. Das Überlassen des Fahrzeuges an Unberechtigte, oder die unzulässige Weitergabe der Zugangsdaten oder Kundenkarte, werden in Zukunft mit 250 Euro statt 1000 Euro abgerechnet. Ansonsten gibt es keine Änderungen an der Tarifordnung. Alle Änderungen der AGB finden Sie im folgenden Dokument gelb gekennzeichnet.
Download Änderungsversion AGB: car2go AGB_August 2015 (Änderungsversion)
Download neue Tarifordnung: car2go Deutschland_Tarifordnung_August 2015
Bereits die zweite Verkleinerung innerhalb eines Jahres!
Geht es denen zu gut? Oder zu schlecht?
Die Nachfrage kommt mit dem Angebot!
Die Frage ist, wie Angebot definiert wird. Für mich ist ein großes Geschäftsgebiet auch attraktiver, als die Fahrzeugdichte im Innenstadtbereich. C2G argumentiert andersherum.