Carsharing Förderprogramm

Es gibt Förderprogramme für Energieeinsparung und Gewinnung von regenerativer Energie. Beides sind Bestandteile der Energiewende. Es gibt in vielen Kommunen schon sehr gute einzelne Beispiele für eine Förderung von Carsharing. Es wurde aber von keiner Kommune und von der Staatsregierung bis jetzt kein Carsharing-Förderprogramm aufgestellt, obwohl Carsharing als Bestandteil der nachhaltigen Mobilität (Mobilitätswende) zum dritten Standbein der Energiewende gehört.

Die Kommunen wollen durch ihre vereinzelten Förderungen dazu beitragen, die gesetzten Ziele der Energiewende (Mobilitätswende) zu erreichen und unterstützen dafür die Carsharing-Organisationen.

In diesem Entwurf eines Förder-Programms nenne ich gute Beispiele der Carsharing-Förderung durch die Kommunen und füge sie zu einem ganzen Programm zusammen. Ich werde zu den einzelnen Teilaspekten ein Beispiel anhand einer Kommune (meist mit Internet-Link) nennen, in der dies schon so praktiziert wird; bei zwei Maßnahmen (P, Q) handelt es sich um Vorschläge, die meines Wissens noch von keiner Kommune umgesetzt wurde.

Für große Städte (mit mehr als 500.000 Einwohnern) ist so ein Förderprogramm nicht nötig, da sich die großen Carsharing-Anbieter der Autokonzerne (BMW, VW, Mercedes, Ford, Renault) sowieso gleich mit vielen Carsharing-Autos flächendeckend niederlassen. Diese Anbieter sind aber in den meisten Fällen auch noch nicht in den roten Zahlen angekommen.

Auch wenn sich Flinkster in manchen Kommunen am Bahnhof mit einigen Autos niedergelassen hat, so ist damit in dieser Kommune Carsharing noch nicht wirklich erfolgreich angekommen, da die Fahrzeuge flächendeckend in einem Abstand von 500 Metern stehen sollten. Nur so sieht der Bürger das geteilte Auto als Ersatz für seinen Privatwagen an.

Falls aber ein Carsharing-Verein in einem Bezirk einer Großstadt aktiv wird, dann ist so ein Programm auch nötig. So gibt es seit Jahren schon mit Flinkster am Bahnhof in Rosenheim Carsharing, jetzt wurde ein Verein gegründet, der dafür sorgen will, dass Rosenheim auch flächendeckend mit Carsharing-Fahrzeugen ausgestattet wird.

Mit diesem Programm erreichen kleine Kommunen, dass Bürger angespornt werden, selber aktiv zu werden und einen Carsharing-Verein zu gründen. Durch finanzielle, logistische und ideelle Unterstützung und die Werbemaßnahmen der Kommunen soll die Gründung von Carsharing-Vereinen erleichtert und das Wachstum der Vereine beschleunigt werden.

Sehr wichtig sind für Carsharing das Netzwerk und der Einfluss der Kommune auf die Stadtwerke, Banken und größere Firmen; diese Verbindungen können auch sehr helfen bei der Umsetzung des Förderprogramms. Bei schon bestehenden kleinen Carsharing-Organisationen können die Kommunen erreichen, dass Carsharing schneller in alle Ortsteile vordringen kann, da ein Verein dies aus eigener Kraft nicht so schnell leisten kann.

Eine Förderung ist dann möglich, wenn in diesem Ortsteil/Wohngebiet noch kein Carsharing-Fahrzeug steht und das nächste Carsharing-Auto mindestens 300 Meter entfernt ist. Jeder Carsharing-Anbieter ist berechtigt einen Antrag auf Förderung zu stellen, die Kommune ermutigt auch alle ortsansässigen Autohäuser im Carsharing-Sektor aktiv zu werden.

Mit den im Anschluss genannten Maßnahmen steigern die Kommunen in der Bevölkerung den Bekanntheitsgrad und verschaffen dem Carsharing-Verein einen höheren Stellenwert in der Bevölkerung.

Die Förderung kann aus folgenden Maßnahmen/Bausteinen bestehen

A) Ausfallbürgschaft
Die Kommune leistet für ein Carsharing-Wagen in den ersten drei Jahren eine Ausfallbürgschaft. Der Carsharing-Anbieter legt dem Antrag eine Wirtschaftlichkeitsberechnung bei. Die Ausfallbürgschaft wird am Anfang des Jahres ausgezahlt. Am Ende des Jahres weist der Anbieter durch Berechnungen nach, wie viel Ausfallbürgschaft ihm zusteht. Falls ihm nicht der ganze Betrag zusteht, wird der Teilbetrag zurückgezahlt oder bei der nächsten Ausfallbürgschaft abgezogen. Die Kommune übernimmt pro Jahr nur die Ausfallbürgschaft von einem Auto. Beispiel: Stadt Erding (1x 2500 Euro, 1x 1000 Euro)

B) Spenden/Sponsoring/Werbeverträge
Die Kommune spendet selber Geld für Carsharing oder tritt aktiv an Firmen heran, um Sponsoren für Carsharing zu aktivieren. Die Sponsoren übernehmen drei bis fünf Jahre lang die Patenschaft für ein Auto, indem sie pro Jahr für eine Werbefläche auf dem Auto zahlen. Siehe zahlreiche Spenden von Kommunen für die bayernweite Carsharing-Kampagne 2010: http://www.carsharing-sued.de/karte/index.html
Siehe Freising: http://www.sta-fs.de/41.html
Die Sparda-Bank München unterstützt den Verein seit Jahren.

C) Zuschuss für den Mitgliedsbeitrag beim Carsharing-Verein
Die Kommune ermutigt Bewohner in diesem Wohngebiet Mitglied zu werden, indem das neue Mitglied einmalig am Anfang einen Zuschuss von 50 Euro erhält (halber Aufnahmeantrag + halber Jahresbeitrag). Dieser Zuschuss wird aber nur an bedürftige Personen/Familien gezahlt. Über die Gewährung entscheidet im Einzelfall auf Antrag die Stadt/Gemeinde. Beispiel: Rathaus Wasserburg fördert Carsharing durch Familienpass.

siehe Link: http://www.web2-design.eu/autoteiler/unsere-Partner
und Link: http://www.wasserburg.de/de/buerger/vereine/wasserburgerfamilienpass/

D) Öffentlichkeitsarbeit und Werbung durch die Kommune
Die Stadt unterstützt Carsharing, indem es bei einer Startveranstaltung (Einweihungsfeier) die Bürger dazu ermutigt, Mitglied zu werden und selber dafür in der Presse und auf seiner Homepage Werbung macht. Kommunen und/oder Stadtwerke beraten und motivieren in Vorträgen zu Carsharing. Beispiel: Mobilitätszentrum Osnabrück

Es gibt sehr viele Beispiele für solche Startveranstaltungen. Ein sehr gutes Beispiel für die Website hat die Kommune Ansbach.

E) Satzung für Carsharing-Stellplätze/Aussetzung der Stellplatzpflicht
Die Kommune stellt ein Programm auf, das Carsharing-Stellplätze in neuen Wohngebieten vorsieht. Die Kommune bietet auf städtischen Liegenschaften Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge an (Ansprechpartner: Liegenschaftsamt). Sie verpflichtet Bauträger dazu eine bestimmte Anzahl von Carsharing-Stellplätzen auszuweisen oder der Bauträger wird befreit von einer Stellplatzpflicht, wenn ein Carsharing-Wagen eingeplant wird (Aussetzung der Stellplatzpflicht).

Siehe Bremen:
bau.bremen.de (PDF)
bauumwelt.bremen.de (PDF)

F) Gemeinsames Mobilitätsangebot ÖPNV, Carsharing, Bikesharing
Die Kommune fördert ein gemeinsames Mobilitätsangebot von ÖPNV, Carsharern und Bikesharern. Durch dieses Angebot spart der Kunde und das fördert beide Partner dieses Mobilitätsangebots.

Viele Beispiele: http://www.carsharing.de/arbeitsschwerpunkte/umweltverbund/foto-aktion-oepnv
Siehe Magdeburg: https://www.carsharing-news.de/marego-teilauto-und-nextbike-starten-gemeinsames-angebot/

G) Kommune und Stadtwerke organisieren einen Carsharing-Anbieter
Die Kommune und/oder die Stadtwerke holen selber einen Carsharing-Anbieter in die Stadt. Bei diesem Beispiel in Vilsbiburg erfolgte der Start gleich mit einem Elektro-Carsharing-Anbieter (E-Wald).

Beispiel Vilsbiburg: http://www.stw-vilsbiburg.de/index.php?id=10710%2C255

H) Stadtwerke oder Banken stellen ein Carsharing-Elektroauto zur Verfügung
Die Kommune setzt sich dafür ein, dass sich die Stadtwerke oder Banken ein Elektrofahrzeug anschaffen und es dem Verein kostenlos zur Verfügung stellen. Der Verein behält die Einnahmen durch die Nutzung.

Beispiel Kaufbeuren: http://www.carsharing-kf.de/oeffentlichkeitsarbeit/presseberichte/
Beispiel Saarbrücken: Carsharing-Auto für Behinderte von Bankenstellen

I) Finanzielle Beteiligung der Stadtwerke
Die Kommune setzt sich dafür ein, dass sich die Stadtwerke finanziell an Carsharing beteiligen oder sogar Teilhaber werden.

Beispiel Osnabrück: http://www.stattverkehr.org/stadtteilauto.html

J) Masterplan für Carsharing + Aktionsplan der Energiewende
Die Kommune entwirft einen Masterplan für Carsharing. Beispiel: Germering bei München

Die Kommune nimmt Carsharing in den Aktionsplan der Energiewende auf und setzt sich das Ziel, Carsharing flächendeckend auszubauen. Beispiel: Landkreis Ebersberg, der bis 2030 ein flächendeckendes Carsharing aufbauen will.

K) Mitgliedschaft der Kommune + Dienstauto als Carsharing-Auto
Die Kommune wird Mitglied im Carsharing, reduziert seinen Fuhrpark und nutzt selber die vorhandenen Carsharing-Fahrzeuge. Die Kommune rüstet selber ein Dienstauto als Carsharing-Wagen aus und stellt es an den Abenden oder Wochenenden für Carsharing zur Verfügung. Die Kommune motiviert andere große Betriebe, Carsharing zu nutzen, oder eigene Firmenautos Abends oder an Wochenenden anzubieten. Diese Variante ist bereits sehr oft verwirklicht.

Beispiel: Stadt Hemmingen: https://www.stadthemmingen.de/portal/seiten/klimaschutz-7000052-22500.html

In Kooperation mit der Stadt Hemmingen bietet Stadtmobil in Hemmingen Carsharing an. Außerhalb der Dienstzeiten der Stadt Hemmingen können Kunden von Stadtmobil ein Opel Kombi Diesel buchen. Etwa bald in Freising: Elektroauto der Stadtwerke + Landesanstalt für Landwirtschaft

L) Anmeldung für Carsharing im Rathaus möglich
Die Bürger können sich im Rathaus für Carsharing anmelden. Siehe Hemmingen: Bürgermeister Claus Schacht hofft, dass dies bald im Rathaus möglich sei.

M) Werbeflächen finanzieren Carsharing
Die Kommune stellt mehr Werbeflächen auf und stellt die Mehreinnahmen durch diese Werbeflächen für Carsharing zur Verfügung. Beispiel: Paris hat dies gemacht für Bikesharing.

N) Carsharing-Stationen im Liniennetzplan des ÖPNV eingezeichnet
An jeder Busstation und im Liniennetzplan im Fahrplanheft sind die Carsharing-Stationen eingezeichnet.
Siehe Freising: stw-freising.de (PDF)

O) Hinweisschilder für die Carsharing-Stationen an den Straßen
Dadurch sehen die Bewohner, dass es in ihrem Wohngebiet eine Carsharing-Station gibt. Kein Beispiel bekannt. Problem besteht wahrscheinlich in der Zulässigkeit.

P) Kommune erwirbt die Nutzungsrechte eines Carsharing-Buchungssystems
Die Kommune erwirbt die Rechte, ein Buchungssystem eines großen Carsharing-Anbieters nutzen zu dürfen (einmalige Kosten bis zu 5.000 Euro) und stellt das Buchungssystem dem Verein mit einer Leasingrate (z.B. 100 Euro/Monat) zur Verfügung. Möglich wäre auch, dass die Kommune dem Verein pro Auto einen monatlichen Zuschuss von 50 Euro gewährt für die ersten 2-3 Jahre nach der Vereinsgründung. Kein Beispiel bekannt.

Q) Einführung von Bikesharing
Da Carsharing-Nutzer wieder mehr mit dem Fahrrad unterwegs sind, wird auch begleitend dafür gesorgt, dass mehr Fahrradstellplätze eingeplant werden und ein Fahrradverleihsystem (Bikesharing) parallel dazu aufgebaut wird.

Dieses Programm führt viele mögliche Maßnahmen auf. Die Kommunen können sich die Bausteine, die sich umsetzen wollen, für ihr Förderprogramm aussuchen. Die Vereine können die genannten Beispiele als Anregung sehen, mit diesen Maßnahmen an ihre Kommune heranzutreten, und so einige Maßnahmen erreichen. So kann dieses Programm die kooperative Zusammenarbeit zwischen der Carsharing-Organisation und der Kommune verstärken.

Wenn die Staatsregierung und der Bund es schaffen, Abwrackprämien für Privatpersonen und andere Förderung für die Wirtschaft (Elektro-Mobilität) einzurichten, so müsste es doch auch möglich sein, in kleinen Kommunen eine Förderung für Carsharing aufzulegen. Die großen Autokonzerne werden sich nicht dagegen wehren, da sie in den Großstädten selber bereits Carsharing betreiben. Die großen Autokonzerne werden aber nie Carsharing in kleine Kommunen bringen.

Ich bitte also die Staatsregierung, für Carsharing ein Förderprogramm aufzulegen, sich beim Städtetag für eine Förderung durch die Kommunen einzusetzen und bei der Bundesregierung zu erreichen, dass Carsharing-Verein als gemeinnützig anerkannt werden und die STVO zugunsten von Carsharing-Stellplätzen geändert wird.

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