Carsharing und Halteverbot

Nutzer von Carsharing müssen sich in der Regel wenig Gedanken um einen passenden Parkplatz machen. Bei stationären Anbietern gibt es reservierte Stellplätze für die Carsharing-Fahrzeuge und bei Free-Floating-Anbietern sind die Parkkosten bereits im Preis inklusive. Wenn man jedoch nicht genau aufpasst, kann es wie für jeden anderen Autofahrer auch schnell teuer werden. Wir haben einige der wichtigsten Regeln und Gebühren zusammengefasst.

Parken beim stationären Carsharing

Die Fahrzeuge stehen auf festgelegten und reservierten Parkplätzen. Dort holt man das Fahrzeug ab und gibt es auch wieder zurück, hier entstehen also keine Kosten und man muss in der Regel auch keinen Parkplatz suchen, wenn man die Miete beendet. Während der Mietdauer muss man sich selbstverständlich an sämtliche Verkehrsregeln halten.

Stationäre Carsharing-Fahrzeuge haben keine besonderen Rechte, was die Parkplatzsuche angeht. Wie jeder andere Autofahrer auch muss man sich am Parkautomaten ein Ticket ziehen, oder die Parkscheibe entsprechend einstellen. Wenn das Fahrzeug also während der Mietdauer im Halteverbot abgestellt und im schlimmsten Fall abgeschleppt wird, kann es teuer werden. Bei der Missachtung von einem Parkverbot fällt ein Bußgeld in Höhe von etwa 15-25 Euro an. Zudem verlangt der Carsharing-Anbieter eine Gebühr für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit in Höhe von circa 5 Euro. Auch die Abschleppkosten, die im dreistelligen Eurobereich liegen, muss bei Selbstverschulden der Mieter tragen.

Parken beim flexiblen Carsharing

Bei den neuen Carsharing-Angeboten wie car2go und DriveNow kann man die Fahrzeuge überall im Geschäftsgebiet anmieten und abstellen. Selbstverständlich müssen dabei einige Regeln beachtet werden.

Bei DriveNow sind die Parkkosten bereits im Preis inklusive, selbst bei Zonen mit Parkraumbewirtschaftung muss man kein Ticket ziehen. Ausgenommen davon sind reine Anwohnerparkzonen, Privatparkplätze, nicht-autorisierte Parkhäuser, Parkplätze mit zeitlicher Begrenzung (Parkscheibe) und Parkzonen mit Sondernutzung (z.B. Behindertenparkplätze, Halteverbot, Taxiparkplätze).

Auch bei car2go darf die Miete auf öffentlich bewirtschafteten, kostenpflichtigen Parkplätzen und natürlich auf allen entgeltfreien Parkplätzen beendet werden. Bei beiden Anbietern gibt es eine besondere Regelung bei zeitlich beschränkten Parkplätzen (z.B. Wochenmärkte, Busspuren, Ladezonen, Umzüge, etc.). Hier gibt es eine sogenannte 48-Stunden-Regel. In den AGB von car2go beläuft sich diese wie folgt:

Die Miete darf auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschild wie „8-19 Uhr“ oder „Dienstags, 6-13 Uhr) nur beendet werden, wenn die Einschränkung erst 48 Stunden nach Abstellen des Fahrzeuges wirksam wird. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, die bereits angeordnet sind, aber zeitlich noch nicht gültig sind (z.B. temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen).

Die Anbieter gehen davon aus, dass das Fahrzeug innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung der Miete wieder bewegt wird. Sollte man sich nicht an die Regeln halten, werden auch hier neben dem Bußgeld eine Bearbeitungsgebühr des Anbieters und im schlimmsten Fall die Abschleppkosten fällig.

Die Angaben beziehen sich auf Berlin, oft sind die Regeln je nach Stadt unterschiedlich und sollten immer in den AGB des jeweiligen Anbieters nachgelesen werden. Also Augen auf bei der Parkplatzsuche und eine allzeit gute Fahrt!

5 Gedanken zu „Carsharing und Halteverbot“

  1. Ebenfalls Danke! In der Webseite ist das – wohl absichtlich – so „verschlüsselt“, das ich nach dem lesen der FAQs weniger wußte als vorher. Ich weiß ja, das jede Stadt andere Regeln hat. Aber ich glaube, DIESE Regel (Parkuhren – frei parken) gilt in ALLEN Städten, oder?!? Gilt das dann aber auch ausserhalb des Tarifgebietes, solange man noch im gleichen Stadtgebiet ist? Tja, Fragen über Fragen

    Antworten
  2. Bei den aktuellen Diskussionen um die Erhöhung der Parkraumbewirtschaftungsgebühren kommen die Carsharing Angebote einem noch attraktiver vor. Somit kommt man sicherlich mit einem Carsharing Auto günstiger bei weg als wenn man sich ein Parkticket zieht und mit seinem Privaten Pkw parkt.

    Antworten
  3. Hi,
    Ich habe ein sharenow Auto im Geschäftsgebiet Hamburg ordnungsgemäß abgestellt.
    Nun wurde dieses Auto abgeschleppt und das am nächsten Morgen in einer Straße weiter. Die Stadt verlangt nun von Sharenow die Abschleppgebühren, die mir sharenow in Rechnung stellt. Auf der app is die genaue Abstelladresse, die Stadt gibt in Ihrer Forderung eine andere Adresse an. Was ist da los ? Was kann man da machen ?
    Bin dankbar für Infos.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.