Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zulässig sind. Auch in der Carsharing Branche sind die Anbieter von den Tricksereien der Autohersteller betroffen. Viele Carsharing-Anbieter haben ihre Flotte seit Bekanntwerden der Diesel-Affäre bereits weitgehend umgestellt.
Vor allem die von den Autobauern unabhängigen Carsharing-Anbieter haben in der Vergangenheit verstärkt auf Dieselfahrzeuge gesetzt. Diese erreichen nämlich besonders niedrige CO2-Emissionen. Bei den Benzinern ist der Anteil von Stickoxiden in ihren Abgasen jedoch um 80 Prozent geringer. Viele Dieselfahrzeuge in den Carsharing-Flotten wären unter Umständen von eventuellen Fahrverboten betroffen.
Nach dem Bekanntwerden des tatsächlichen NOx-Ausstoßes von Dieselmotoren haben die Carsharing-Anbieter umgesteuert. Neben dem Ausbau des Anteils der Elektrofahrzeuge wurden auch Dieselfahrzeuge durch Benzin- und Hybridfahrzeuge ersetzt. Der Austausch in den Flotten wird weitergehen, hier müssen jedoch von den Autoherstellern passende Fahrzeugmodelle zur Verfügung stehen.
Das betrifft zum einen neue Dieselmodelle nach EURO 6d-Norm, deren Prüfstands-Emissionen tatsächlich die Schadstoffausstöße im realen Betrieb widerspiegeln. Zum anderen werden die Anbieter noch mehr als bisher auf Elektrofahrzeuge setzen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Quelle: Bundesverband Carsharing