Carsharing und der Dieselskandal

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zulässig sind. Auch in der Carsharing Branche sind die Anbieter von den Tricksereien der Autohersteller betroffen. Viele Carsharing-Anbieter haben ihre Flotte seit Bekanntwerden der Diesel-Affäre bereits weitgehend umgestellt.

Vor allem die von den Autobauern unabhängigen Carsharing-Anbieter haben in der Vergangenheit verstärkt auf Dieselfahrzeuge gesetzt. Diese erreichen nämlich besonders niedrige CO2-Emissionen. Bei den Benzinern ist der Anteil von Stickoxiden in ihren Abgasen jedoch um 80 Prozent geringer. Viele Dieselfahrzeuge in den Carsharing-Flotten wären unter Umständen von eventuellen Fahrverboten betroffen.

Nach dem Bekanntwerden des tatsächlichen NOx-Ausstoßes von Dieselmotoren haben die Carsharing-Anbieter umgesteuert. Neben dem Ausbau des Anteils der Elektrofahrzeuge wurden auch Dieselfahrzeuge durch Benzin- und Hybridfahrzeuge ersetzt. Der Austausch in den Flotten wird weitergehen, hier müssen jedoch von den Autoherstellern passende Fahrzeugmodelle zur Verfügung stehen.

Das betrifft zum einen neue Dieselmodelle nach EURO 6d-Norm, deren Prüfstands-Emissionen tatsächlich die Schadstoffausstöße im realen Betrieb widerspiegeln. Zum anderen werden die Anbieter noch mehr als bisher auf Elektrofahrzeuge setzen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Quelle: Bundesverband Carsharing

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