Carsharing soll für Autofahrer in Deutschland attraktiver werden. Mit einem neuen Gesetzentwurf für Carsharing, welches das Kabinett heute beschlossen hat, soll Carsharing in Städten und Gemeinden gefördert werden. So sollen vor allem Innenstädte und Wohnquartiere mit hohem Parkdruck entlastet werden.
Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Vorteile vor. Für Carsharing-Anbieter, die feste Stationen anbieten, können Stellplätze rechtssicher im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Diese werden den jeweiligen Unternehmen zugewiesen.
Heute stehen die Fahrzeuge zu mehr als 90 Prozent auf privaten Parkplätzen, Hinterhöfen und Tiefgaragen. Für Nichtkunden sind diese also in der Regel kaum sichtbar. In den Vierteln, wo der entlastende Effekt von Carsharing am wichtigsten wäre, gibt es oft keine privaten Flächen mehr für neue Stationen.
Für die flexiblen und stationsunabhängigen Anbieter sollen allgemein zugängliche Carsharing-Stellplätze ausgewiesen werden. Diese können dann von allen als berechtigt gekennzeichneten Fahrzeugen genutzt werden.
Zudem können Kommunen Ermäßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren beschließen. Ob die Kommunen davon Gebrauch machen, steht jedoch in deren Entscheidungsbefugnis.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung begründet die Gesetzesinitiative damit, dass sich Carsharing zu einem wichtigen Baustein eines nachhaltigen Mobilitätsangebots entwickelt hat.
Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat und danach der parlamentarischen Beratung vom Bundestag zugeleitet. Der Bundesverband Carsharing hofft, dass das Gesetz bereits im September 2017 in Kraft treten kann.
Quelle: Bundesverband CarSharing e.V. (bcs)