Im letzten Jahr haben wir darüber berichtet, dass der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands (BAV) für das private Carsharing dieselben Auflagen wie für gewerbliche Mietwagenunternehmen, beispielsweise Sixt oder Europcar, gefordert hat.
Kein Wunder, immerhin erfreut sich die private Vermietung von Fahrzeugen immer größerer Beliebtheit und wird zu einer ernst zu nehmenden Konkurrenz. Da dies dem Verband der Autovermieter ein Dorn im Auge ist, wurde im letzten Jahr eine Klage am Landgericht Berlin gegen den Marktführer Autonetzer eingereicht. Nun liegt das Ergebnis vor, welches eine Signalwirkung für die Sharing Econmy hat.
Die Klage des Verbands, in dem 240 Mietwagenunternehmen Mitglied sind, wurde vollständig abgewiesen. Das private Carsharing sei nicht mit gewerblichen Anbietern vergleichbar. Autobesitzer können also aufatmen, das eigene Auto muss, auch wenn es vermietet wird, nicht die gleichen Sicherheitsvorschriften wie bei den großen Autovermietungen erfüllen.
Klärungsbedarf gibt es aber dennoch, so muss die Politik jetzt klare Kriterien bestimmen, ab wann privates Teilen gewerbsmäßig wird. Die Autovermietung Starcar hat nach eigenen Angaben bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Quelle: Spiegel Online