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myDriver siegt gegen Taxi-Vereinigung

myDriver in Berlin

Der Chauffeur-Service myDriver von Sixt hat sich in einem Streit mit der Taxi Vereinigung Frankfurt am Main e. V. gerichtlich durchgesetzt. Die Vereinigung, zu der rund 800 ortsansässige Taxiunternehmer gehören, hatte myDriver abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert.

Konkret wollte die Vereinigung erreichen, dass myDriver sich in der Online-Werbung nicht mehr als Taxi-Alternative bezeichnen darf. Kritisiert wurde, dass nach der Eingabe der Suchbegriffe „Taxi“ und „Frankfurt“ an erster Stelle die myDriver-Anzeige erscheint. myDriver stehe in keinem Zusammenhang mit einem Taxiunternehmen und dürfe sich deshalb des Begriffes „Taxi“ nicht bedienen. Die Vereinigung sprach hierbei von Abfangwerbung.

Der Chauffeur-Service wehrte sich gerichtlich gegen diese Vorwürfe. Die 17. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat entschieden, dass myDriver weiter als Taxi-Alternative werben darf. Das junge Unternehmen verzeichnete unlängst seine 100.000. Fahrtbuchung.